"Lärm ist das Geräusch der anderen"

Ganz so wild sollte es nicht zugehen. (Foto: pixelio)

Kurt Tucholsky, der große deutsche Satiriker hat es einmal so formuliert.
Im Zusammenleben mit anderen ist Lärm ein wichtiges Thema – und Grund für viele Mieterstreitigkeiten. Doch wann genau liegt eine Ruhestörung vor?

In der Wohnung oben schreit ein Baby, nebenan feiern Studenten bis 3 Uhr nachts Partys und ein Stockwerk tiefer läuft nachts die Waschmaschine – fast jeder Mieter hat sich schon einmal von seinen Mitbewohnern gestört oder gar um seine Nachtruhe gebracht gefühlt. Dabei wird das, was den einen stört, mitunter von einem anderen nicht einmal als Krach empfunden. Während der eine sich schon über lautes Lachen aus der Nachbarwohnung beschwert, nimmt der andere den Fernseher aus der Nachbarwohnung gar nicht wahr. Kein Wunder, schließlich ist nichts so individuell wie das Lärmempfinden. So werden zum Beispiel Geräusche von Kinderspielplätzen je nach Einstellung des „Hörers“ ganz unterschiedlich, nämlich mal als schönes Nebengeräusch, mal als störender Krach, beurteilt.

Tucholsky brachte es auf den Punkt: Als Krach wird nur das empfunden, was von den Mitmenschen kommt. Dort, wo viele Menschen zusammenwohnen, ist Lärm daher ein wichtiges Thema. So geht es bei immerhin jeder dritten Mieterbeschwerde in Deutschland um Lärmbelästigung oder Ruhestörung. Nur lässt sich Lärm gar nicht so klar definieren.

Ausschlaggebend dafür, ob etwas als unangenehmes Geräusch empfunden wird, ist zum einen die Tonhöhe beziehungsweise die Frequenz. Hohe Töne werden meistens als unangenehmer wahrgenommen als tiefe. Gleichzeitig gibt es Tätigkeiten, während derer Geräusche schneller als störend empfunden werden: beim Schlafen etwa, aber auch, wenn man konzentriert arbeitet oder gerade entspannen will. Grundsätzlich wird von einer Lärmbelästigung gesprochen, wenn aufgrund auftretender Geräusche eine Aktivität unterbrochen bzw. behindert wird. Sind Menschen über längere Zeit Lärm ausgesetzt, kann dies zu körperlichen Beschwerden und Stresssymptomen sowie zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität führen. Flug- oder Maschinenlärm sind hierfür gute Beispiele.

Ganz neu bewertet wurde 2011 das Thema Kinderlärm. Galt dieser jahrelang als Lärm, weil vor allem auf die Dezibel geschaut und Kinderlärm mit Presslufthammern oder Güterzügen verglichen wurden, wurde, so wurde das "Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze" im vergangenen Jahr um einen Passus erweitert. Dieser stellt klar, dass der durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- und Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel "im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung" ist.


Was ist Lärm, was nicht?
Für das Zusammenleben gibt es einige, den Lärmpegel betreffende Grundregeln. Diese sind zum Teil auch in der Hausordnung definiert.
So ist für Mieter von Wohnungen der bauverein AG beispielsweise in der Unternehmenskommunikation "miteinander 1/2012" veröffentlicht:
- Bitte achten Sie bei allen Tätigkeiten auf Zimmerlautstärke.
- Bitte achten Sie bei allen Tätigkeiten, die Sie innerhalb Ihrer Wohnung ausüben, darauf, dass Sie Ihre Mitbewohner/Nachbarn möglichst nicht stören.
- Halten Sie üblichen Ruhezeiten – in der Regel mittags zwischen 13 und 15 Uhr, werktags zwischen 22 und 7 Uhr und am Wochenende zwischen 22 und 10 Uhr – ein.

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