Eine alternative zum Testament stellt der Erbvertrag dar.
Während ein Testament im Regelfall jederzeit geändert, widerrufen oder ergänzt werden kann, ist dies beim Erbvertrag nicht der Fall.
Wie der Name schon verrät, handelt es sich um einen „Vertrag“, den der Erblasser mit dem Erben zu Lebzeiten schließt und der im Regelfall nicht einseitig geändert oder aufgehoben werden kann.
Hierin liegt auch der Nachteil des...