Hartz IV Empfänger sollen strenger überwacht werden
So sollen Leistungsbezieher künftig nicht mehr wie bisher vier mal im Jahr, sondern monatlich mit Datenabgleichen überwacht werden. Hierbei prüfen die Agentur für Arbeit und die Kommunen, ob Hartz IV Empfänger Zusatz-Einnahmen erzielen (beispielsweise Renten, Zinseinkünfte, Minijobs etc.) und diese beim Jobcenter nicht angeben. Mit dem Vorhaben, die Frequenz der Datenabgleich von bislang vierteljährlich auf monatlich umzustellen, will der Staat Leistungsmissbrauch früher aufdecken als bisher und Überzahlungen vermeiden. Diese schärferen Kontrollen greifen allerdings nicht erst bei einem berechtigten Verdacht, sondern betreffen jeden Hartz IV Empfänger, sofern diese gesetzlich verankert werden. In erster Linie scheinen die geplanten Vereinfachungen dem Staat in die Tasche zu spielen. Einfacher Leistungsempfänger zu kontrollieren und zeitlich effizienter zu arbeiten. So auch bei der von Nahles angesprochenen Auflockerung der Hartz IV Sanktionen. Zwar sollen die härteren Bestrafungen für unter 25-Jährige angeglichen und altersunabhängig ausgesprochen werden, doch kann sich die pauschale Sanktionierung negativ auswirken. Werden Sanktionen aktuell noch prozentual vom Regelsatz ausgesprochen, könnten die pauschalen Sanktionen (bspw. 50 Euro, 100 Euro monatlich) für eine härtere Bestrafung bei Betroffenen sorgen, und das schon bei kleinsten Verstößen ohne Berücksichtigung der Schwere und Häufigkeit.