Hilfsbedürftige Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) beziehen, erhielten bislang ihren notwendigen neuen Personalausweis kostenlos. Dies ist nach der Neubemessung der Regelbedarfe nun nicht mehr möglich. Darauf weist der Hessische Innenminister in einem aktuellen Erlass die Kommunen hin.
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen sind die so genannten regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben für Waren und Dienstleistungen, Unterpunkt "sonstige Dienstleistungen", nunmehr zumindest für Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres im Regelsatz berücksichtigt. Deshalb zahlen zukünftig auch Bezieher von Sozialleistungen die volle Personalausweisgebühr. Für Personen bis zum 24. Lebensjahr werden für die Erstausstellung 22,80 Euro, bei allen übrigen Antragstellern 28,80 Euro fällig.
Autor:Rainer Fröhlich aus Riedstadt |
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